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BGH, 13.12.1991 - LwZR 1/91 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit eines Tatbestands als maßgebliche Grundlage für die rechtliche Überprüfung eines Berufungsurteils - Aufhebung des Berufungsurteils bei Fehlen des Tatbestands
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.01.1979 - VI ZR 154/78
Berufungsurteil ohne Tatbestand
Auszug aus BGH, 13.12.1991 - LwZR 1/91
Fehlt der Tatbestand, so ist das Berufungsurteil grundsätzlich aufzuheben (st. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Anschluß an BGHZ 73, 248). - BGH, 25.05.1983 - VIII ZR 16/81
Aufhebung eines Urteils aus formellen Gründen wegen ungenügenden Tatbestandes - …
Auszug aus BGH, 13.12.1991 - LwZR 1/91
Von einer Aufhebung kann allerdings abgesehen werden, wenn das Revisionsgericht seiner Aufgabe im Einzelfall trotz Fehlens eines Tatbestandes gerecht werden kann, weil keine Zweifel bestehen, auf welchem Sachverhalt das angefochtene Urteil beruht, der Sach- und Streitstand sich etwa aus den Entscheidungsgründen in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfragen ausreichenden Umfang ergibt (vgl. BGH, Urteile v. 25. Mai 1983, VIII ZR 16/81, NJW 1983, 2250 und v. 12. Februar 1988, V ZR 275/86).